ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger
Was ist ein ASF?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.
Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt.
Wie läuft das ASF ab?
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.
Wer muss ein ASF machen?
Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man während der Probezeit auffällig geworden ist, und entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.
Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:
• Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts) • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze • Rotlichtmissachtung • Fahren unter Alkoholeinfluss • Überholen im Überholverbot. • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens • Nötigung • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen • zu dichtes Auffahren • “Geisterfahren” auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten) |
Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:
• Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs • erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß) • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel • Kennzeichenmissbrauch • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen • mit abgefahrenen Reifen gefahren • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus • Benutzung des Mobiltelefons als Fahrer während der Fahrt |
Was passiert bei weiteren Verstößen während oder nach dem Aufbauseminar?
Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt „nur“ der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.
Wird der Autofahrer nach Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Sollte in den nächsten zwei Monaten nach der Verwarnung noch ein Verstoß passieren (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.